Zusatzvorsorgestiftung UIAG
Die Stiftung bezweckt die Zusatzvorsorge für die Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung ist eine nicht registrierte Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 48 BVG. Sie führt die weitergehende Vorsorge durch. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann daneben Unterstützungen in besonderen Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Die Arbeitgeber können in die Vorsorge einbezogen werden. Sie dürfen dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss.
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