Wollbijou Sommer
Die Einzelunternehmung bezweckt den Handel, die Verarbeitung und Bearbeitung von Wolle und Wollartikeln, Handarbeiten und verwandten Artikeln jeglicher Art. Die Einzelunternehmung kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.
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