Wohngenossenschaft 21
Die Genossenschaft bezweckt, ihren Mitgliedern in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung guten und preisgünstigen Wohnraum zu beschaffen und zu erhalten. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen: a. Durch Erwerb einer bereits bestehenden Liegenschaft; b. Durch Vermietung der Wohnungen zu Mietpreisen auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungs- und Aktionsfähigkeit der Genossenschaft; c. Durch sorgfältigen laufenden Unterhalt und periodischer Erneuerung des bestehenden Baus. Jede Spekulation mit der Liegenschaft ist ausgeschlossen; das Wohnhaus der Genossenschaft soll grundsätzlich nicht veräussert werden.
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