Wohlfahrtsfonds der Rivella AG
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der Stifterin und ihren Tochter- und Schwestergesellschaften und deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie in der Ausrichtung von Leistungen an diese in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheitsförderung und zur Prävention. Die Stiftung kann zudem zur Finanzierung von Beiträgen, Versicherungsprämien und Leistungen auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zu Gunsten der Destinatäre bestehen. Der Zweck kann beispielsweise erfüllt werden durch: freiwillige Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; freiwillige Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmenden; freiwillige Leistungen an Destinatäre, die nicht oder nicht mehr im Genuss von Leistungen der Personalvorsorgeeinrichtung für die Arbeitnehmenden der Stifterin oder ihrer Tochter und Schwestergesellschaften stehen; freiwillige Leistungen von Abgangsentschädigungen im Falle von unverschuldeten Dienstaustritten.
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