Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer folgender Unternehmungen: Ausgleichskasse Swissmem, Schweizerische Exportrisiko-Versicherung (SERV) und Verband Schweiz. Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem), alle mit Sitz in Zürich; schweizerische Normen-Vereinigung, Sitz in Winterthur und ihnen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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