Vorsorgestiftung der Rhenus Alpina AG
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVGs und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, für die Arbeitnehmer der mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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