Vorsorge FinTec
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für Angehörige und Hinterlassene, auf welche das BVG anwendbar ist, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und zudem Unterstützungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
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