T. Nydegger Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von: alleinerziehenden oder bedürftigen Eltern mit einem oder mehreren Kindern bis das Kind/die Kinder das 18. Lebensjahr erreicht hat/haben; bedürftigen Kindern bis zum Erreichen des achtzehnten Lebensjahrs; Institutionen, die solche Kinder unterstützen und fördern, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeit- und Kulturvereine, insbesondere für spezielle Kinderprogramme oder -projekte, Nachwuchsförderung udgl.; steuerbefreiten Tierheimen. Die unterstützungsbedürftigen natürlichen Personen müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: ihr Wohnsitz muss seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern sein; sie müssen Schweizer Bürger oder mindestens im Besitz eines Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) sein; sie dürfen für keine vorsätzlich begangenen Verbrechen schuldig gesprochen worden sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral.
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