Susan Bach Stiftung
Art. 2 Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung der Forschung auf dem Gebiete der Wechselwirkung zwischen Psyche und Materie, insbesondere bei psychosomatischen sowie synchronistischen Phänomenen (C.G. Jung). Art. 3 - 3.1 Der Stiftungszweck soll erreicht werden durch - die Ausrichtung von Beiträgen zur Finanzierung von Forschungsstellen an Institutionen, die der Forschung im Sinne des Stiftungszweckes dienen; - die Ausrichtung von Beiträgen zur Finanzierung von Forschungsprojekten auf dem von der Stiftung zu unterstützenden Gebiet; - die Ausrichtung von Preisen zur Auszeichnung von Forschungsarbeiten auf dem von der Stiftung zu unterstützenden Gebiet. 3.2 Der Stiftungsrat kann über die Stiftungsorganisation und die Durchführung des Stiftungszweckes ein oder mehrere Reglemente erlassen. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. 3.3 Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes.
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