Strategie Invest SICAV
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die Kollektivanlagengesetzgebung) unter der Berücksichtigung des FIDLEG und des FINIG und deren Verordnungen sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit ihrer Anlegeraktien. Die Gesellschaft kann in Beteiligungswertpapiere, Forderungswertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate, strukturierte Produkte, andere kollektive Kapitalanlagen und Edelmetalle investieren. Die Gesellschaft darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Gesellschaft kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet.
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