STIFTUNG KAPELLE JOHANNES DER TÄUFER IN GUSCHELMUTH
Annahme zu Eigentum der Kapelle Johannes der Täufer, Art. 261 des Grundbuches der Gemeinde Guschelmuth und deren religiösen und kultischen Einrichtungen; Erhaltung und Restauration der Kapelle; Betrieb und Verwaltung der Kapelle als Kult- und Besinnungsort und Erhalt als Kulturgut für die Allgemeinheit; Erhaltung der römisch-katholischen Widmung und Weihe der Kapelle, die unter Beachtung dieses Grundcharakters auch anderen anerkannten christlichen Konfessionen sowie für kulturelle Anlässe zur Verfügung gestellt wird; Einholen und Verwaltung der Finanzmittel, namentlich aus Kollekten, Vermächtnissen und Schenkungen, die bei öffentlich-rechtlichen und privaten Körperschaften sowie bei natürlichen oder juristischen Personen gemacht werden; Erhaltung und Unterhalt der Wegkreuze auf dem Gebiet Guschelmuth.
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