Stiftung Hunde in Not
Die Stiftung bezweckt das Wohl notleidender, d.h. herrenloser, verletzter, kranker oder vom Tode bedrohter Hunde (1. Priorität) sowie auch von anderen Heim-, Nutz-, Wildtieren, etc. (2. Priorität). Sie leistet dabei finanzielle Unterstützung an private oder öffentliche Trägerschaften (natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften, etc.), welche die Aufnahme, Pflege oder allenfalls Weiterplatzierung von notleidenden Hunden bzw. anderen Tieren entweder selbst betreiben oder solche Einrichtungen unterstützen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung schwergewichtig in Europa tätig, sie kann jedoch auch weltweit tätig sein. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
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