Spitex Gelterkinden und Umgebung
Der Verein gewährleistet - im Sinne des kantonalen Gesundheitsgesetzes und des Gesetzes über die spitalexterne Haus- und Krankenpflege (Spitex-Gesetz) - die fachgerechte, bedarfsorientierte Hilfe und Pflege zu Hause. Sie soll Personen, die wegen Alter, Behinderung oder Krankheit auf besondere Dienstleistungen angewiesen sind, ermöglichen, selbstbestimmt in ihrem Wohnbereich zu verbleiben, sofern nicht medizinische oder andere Umstände - wie ein unverhältnismässiger Aufwand - einen Heim- oder Spitaleintritt erfordern. Die Einzelheiten der Rechte und Pflichten werden durch Leistungsvereinbarungen mit den tragenden Gemeinden geregelt.
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