Spitalstiftung Burgdorf
Förderung des Regionalen Spitalzentrums nach Art. 10 Spitalversorgungsgesetz am Standort Burgdorf im nachgenannten Umfang: Finanzierung von Bauten, Anlagen, Einrichtungen sowie für den Betrieb notwendigen Anschaffungen; Finanzierung von ausserordentlichen Aufwendungen zugunsten von Patienten, besonders Unterstützung von bedürftigen Patienten, Geschenke an Patienten und Durchführung von Anlässen für Patienten; Finanzierung von ausserordentlichen Aufwendungen zugunsten des Personals, besonders Durchführung von gesellschaftlichen Anlässen für alle Mitarbeiter/-innen des Regionalspitals Burgdorf, soweit diese Aufwendungen nicht der Betriebsrechnung belastet werden können.
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