Sky International AG
Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, Schutz, die Verwertung und Verwaltung der Marke Sky, von Inhalts- und Technologierechten sowie sonstigen Immaterialgüterrechten und -werten, sowie die Erbringung von Rundfunk-, Breitband- und Telefondienstleistungen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten weltweit. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschliessen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Insbesondere kann die Gesellschaft: (a) Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, (b) sich an anderen Unternehmen beteiligen oder mit ihnen fusionieren und (c) im In- und Ausland Grundstücke erwerben, veräussern oder anderweitig darüber verfügen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihrer direkten oder indirekten Aktionäre und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, unmittelbar oder mittelbar Finanzierungen gewähren, sei es für eigene Verbindlichkeiten oder für die Verbindlichkeiten anderer Gesellschaften (einschliesslich direkter oder indirekter Aktionäre der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind), sowie Sicherheiten jeglicher Art stellen, insbesondere durch Verpfändung, fiduziarische Übertragung oder Abtretung von Vermögenswerten der Gesellschaft, oder Garantien abgeben, Bürgschaften eingehen oder anderweitig Verpflichtungen der Gesellschaft oder solcher anderer Gesellschaften sichern oder garantieren, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft mit den vorgenannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich bzw. eine Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) einschliesslich periodischer Saldoangleichungen eingehen oder sich daran beteiligen. Die Gesellschaft kann all dies auch unentgeltlich, zu bevorzugten Bedingungen, ohne Verzinsung, unter Ausschluss ihrer Gewinnerzielungsabsicht und unter Inkaufnahme von Klumpenrisiken tun.
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