Q WEALTH SA
Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG. Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung gemäss Art. 19 Abs. 1 FINIG und Anlageberatung sowie damit verbundene Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern sowie materielle als auch immaterielle Vermögenswerte kaufen und verkaufen. Sie kann auch alle kommerziell n. finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.
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