ProPublic Vorsorge Genossenschaft
Die Genossenschaft führt eine autonome Personalvorsorgeeinrichtung (im Folgenden ,,Pensionskasse). Die Pensionskasse bezweckt für die Arbeitnehmenden der ihr angeschlossenen Arbeitgeberinnen nach Massgabe des Vorsorgereglements die Vorsorge im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für deren Hinterlassenen. Die Pensionskasse erbringt in jedem Fall mindestens die obligatorischen Leistungen gemäss BVG und Ausführungsbestimmungen. Sie kann darüber hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Genossenschaft kann auch weitere Dienstleistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge anbieten. Sie kann zudem administrative Dienstleistungen im Auftrag für andere Vorsorgeeinrichtungen erbringen. Die Genossenschaft verfolgt keine Gewinnabsichten. Allfällige Rechnungsüberschüsse fliessen vollumfänglich in das Genossenschaftsvermögen zur Äufnung des Vorsorgekapitals, der Rückstellungen und der Wertschwankungsreserven.
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