Personalstiftung der Zweigniederlassung IWC SCHAFFHAUSEN, Branch of Richemont International SA
Das Stiftungsgut und seine Erträge sollen ausschliesslich zu freiwilligen Fürsorgeleistungen im Falle von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Unfall, einschliesslich in Fällen unverschuldeter finanzieller Notlagen, an Mitarbeiter von IWC Schaffhausen (oder ihrer Rechtsnachfolgerin) und/oder den diesen nahe stehenden Personen verwendet werden. Mitarbeiter als Destinatäre im vorgenannten Sinne umfassen (i) die aktiven Mitarbeiter, (ii) ehemalige Mitarbeiter, die seit ihrem altersbedingten Ausscheiden aus IWC Schaffhausen (oder ihrer Rechtsvorgängerin) Altersrente beziehen und (iii) solche, die seit Ausscheiden aus IWC Schaffhausen (oder ihrer Rechtsvorgängerin) Invalidenvorsorge erhalten.
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