Personalfürsorgestiftung INTERSTOP
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere durch die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge erfüllt werden. Die Stiftung bezweckt weiter die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen sowie glaubhaft drohenden Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
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