Personalfürsorgestiftung der Calag Carrosserie Langenthal AG
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) sowie Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: a) Leistungen zur Absicherung der drei Vorsorgerisiken Alter, Tod und Invalidität; b) Leistungen zur Finanzierung anderer Personalfürsorgestiftungen; c) Leistungen in Notlagen; d) Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; e) Leistungen für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung; f) Leistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf; g) Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Beiträge der Firma und der angeschlossenen Unternehmungen können gemäss Artikel 331 Absatz 3 OR auch aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat. Die Stiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Arbeitnehmer der Stifterfirma an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisher begünstigten Personen dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
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