Pensionskasse der Trisa
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. der Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; weitergehende, über die BVG-Mindestleistungen hinaus reichende Fürsorge durch Gewährung von Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen aus Mitteln der Stiftung, wenn von den Arbeitgebern vorgängig hiefür Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.
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