Pensionskasse der AEK BANK 1826
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und zudem Unterstützungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit, leisten. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
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