Skip to content

Directory / Luzern

Patronale Personalvorsorgestiftung der OPES-Gruppe

Luzern · EmmenbrückeUID CHE110383306Not yet represented

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der angeschlossenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur wirtschaftlichen Sicherung der Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeberfirmen bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung weitere Leistungen gewähren, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgenerationen, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistung der gesetzlichen Vorsorge kommen. Sofern solche weiteren Leistungen gewährt werden, erlässt der Stiftungsrat reglementarische Bestimmungen (Reglement, Richtlinien, ausnahmsweise Beschluss). Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Zur Erreichung des Stiftungszwecks oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zu Gunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung kann zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen beitragen; Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention ausrichten; in diesen Fällen sind auch die Artikel 80, 81 Absatz 1 und 83 BVG anwendbar.

Is this your company? In the task force, the AI leads of Swiss companies exchange candidly and confidentially. Membership is invite-only.

Request an invitation