ÖKK Personalvorsorgestiftung
Durchführung der beruflichen Vorsorge durch die Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell verbundenen Unternehmungen. Sie bezweckt die Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG sowie der nicht obligatorischen beruflichen Vorsorge; die Stiftung kann daneben auch Unterstützungen oder Ermessensleistungen in besonderen Notfällen wie z.B. bei Krankheit, Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann sie Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss und kann die Verwaltung der Vermögen an Dritte übertragen.
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