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Zug · RotkreuzUID CHE109741296Not yet a member

Die Stiftung bezweckt die überobligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw. bei Tod für deren Hinterbliebene. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge (Anschlussvereinbarungen) der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. Es können sich auch Verbandsvorsorgewerke der Stiftung anschliessen. Für den Abschluss von allfälligen Versicherungsverträgen muss die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Der Zweck kann weiter erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod.

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