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Zug · RotkreuzUID CHE109585671Not yet a member

Die Stiftung bezweckt die obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw. bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewert errichtet. Es können sich auch Verbandsvorsorgewerke der Stiftung anschliessen. Für den Abschluss von allfälligen Versicherungsverträgen muss die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.

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