Nils Lange Art
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gaming-Industrie, insbesondere Beratung bei, Entwicklung von Konzepten und Designstudien für die Gaming-Industrie (Konzepte, Ablaufe Software und Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten.) Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Firma zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
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