Nidwaldner Kantonalbank
[Der im Kantonalbankgesetz, NKBG (NG 866.1) festgeschriebene Zweck der Nidwaldner Kantonalbank wurde nie im Handelsregister erfasst. Mit dieser Publikation wird der Eintrag nachgeholt.]Die Kantonalbank hat zur Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben im Kanton beizutragen, indem sie die Befriedigung der Geld- und Kreditbedürfnisse erleichtert und Gelegenheit zur zinstragenden Anlage von Ersparnissen bietet. Besonders zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie der Arbeitnehmer, des Gewerbes, der Landwirtschaft, der kleinen und mittleren Industrie- und Handelsbetriebe und des Wohnungsbaues.
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