KOLPINGHAUS-VEREIN ZUERICH (KHVZ)
Der Verein verwaltet das Vermögen und betreibt seine Liegenschaften im Sinne von Adolph Kolping und verwendet den Gewinn für gemeinnützige Zwecke. Jeglicher Eigennutz, Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke sind ausgeschlossen. Das Vereinsvermögen dient als Kapitalbasis. Der aus dem Vereinsvermögen erzielte Gewinn wird zu mindestens 75 % für karitative, humanitäre, erzieherische und kulturelle Zwecke mit Schwergewicht für junge Menschen, insbesondere im Kanton Zürich sowie für Entwicklungshilfeprojekte im In- und Ausland verwendet. Der nicht verteilte Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verein kann mit derselben Zweckbestimmung auch andere Liegenschaften mieten, erwerben oder sich an solchen beteiligen.
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