Genossenschaft Gewerbehaus Glattwiesen
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, die vom Regierungsrat des Kantons Zürich mit Beschluss vom 9. Oktober 1991 für die Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 2071 eingeräumte öffentlich-rechtliche Konzession für Errichtung, Bestand und Betrieb von Lager- und Gewerbehäusern in einem bestimmten Bereich der früher dem Kantons Zürich gehörenden Nationalstrasse N 20.1.1 (heutige Bezeichnung: AI Nordumfahrung; heutiger Eigentümer. Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Strassen ASTRA) zu halten und zu verwerten. Auf der Grundlage dieser Konzession erwirbt, verkauft und vermietet die Genossenschaft zugunsten seiner Mitglieder Räumlichkeiten im Gewerbehaus Glattwiesen.
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