Gartenbau-Versicherung VVaG, Wiesbaden (DE), Zweigniederlassung Schweiz, Zürich
Der Verein versichert seine Mitglieder auf Gegenseitigkeit gegen Sach- und Vermögensschäden im Bereich von Produktion, Verarbeitung und Absatz des Gartenbaus, des Handels mit gärtnerischen Erzeugnissen sowie deren Endverkauf. Der Verein kann alle Versicherungsformen aufnehmen sowie Rückversicherung betreiben. Der Verein kann auch gegen festes Entgelt in der Weise abschliessen, dass die Versicherungsnehmer keine Mitglieder des Vereins werden. Diese Möglichkeit ist jedoch auf maximal 10 Prozent der Versicherungsnehmer beschränkt. Der Verein kann Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen, Versicherungen, Dienstleistungen und Produkte für andere Unternehmen vermitteln und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Versicherungszweige werden jeweils als besondere Abteilung mit eigenen Rückstellungen und gesonderter Nachschusspflicht betrieben.
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