Familienstiftung der Gebrüder Meyer
Fürsorge und Unterstützung bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und andern Notlagen; Ermöglichung und Erleichterung von Studien- und Ausbildungskursen im In- und Ausland; Übernahme von Erziehungskosten, die nicht durch die Öffentlichkeit getragen werden; Ausstattung bei Heirat; Übernahme von Arzt-, Arznei-, Spital- und Pflegekosten, zu deren Deckung die Benefiziare nicht in der Lage sind; Gewährung von Kur- und Erholungsaufenthalten; Schaffung und Erhaltung von geeigneten Wohngelegenheiten für die Benefiziare, denen diese Wohngelegenheiten - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Bedrängnis - auch ohne Entgelt oder zu reduziertem Mietzins zur Verfügung gestellt werden können.
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