Familienfonds Clara Schürch-Allemann
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung der Stiftungsberechtigten. Das Stiftungsvermögen und dessen Ertrag kann zur Unterstützung der Begünstigten oder einer ähnlichen Institution, welche wiederum die Begünstigten oder einen ihrer Stämme begünstigen, verwendet werden. Diese Unterstützung besteht in der Übernahme von Ausbildungskosten und Erstattungskosten. Erstattungskosten sind Beiträge welche der Begründung, Verbesserung und Sicherheit der Existenz bei Heirat und Aufnahme einer selbständigen Geschäftstätigkeit dienen. Eine weitergehende Unterstützung, z. B. Fürsorge in finanzieller Notlage oder Beiträge an Erziehung und Ausbildung, bedarf einer materiellen Bedürftigkeit der betreffenden Person. Die Stiftung hat ferner den Zweck, zur Erhaltung des Familiensinns entsprechende Veranstaltungen durchzuführen.
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