Charlotte und Gertrud Edelmann-Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Kindern, Ausbildung und Schulen in der Schweiz. Insbesondere die Rudolf Steiner Schule, Schafisheim, Margrit Fuchs, Windisch und zwei weitere Institutionen, die vom Stiftungsrat zu bestimmen sind. Die Begünstigten haben keinen Rechtsanspruch am Stiftungsvermögen. Zuwendungen im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt ausschliesslich der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat ist ermächtigt ein Stiftungsreglement zu erlassen. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes.
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