Caspar und Elisa Jenny-Aebli-Stiftung für Erholungsbedürftige
Unterstützung von bedürftigen Personen, mit Vorzug des weiblichen Geschlechts, wenn sie zur Genesung oder Linderung von Krankheit oder sonst zur Herstellung ihrer Gesundheit oder zur Erholung einer Kur, oder anderer Massnahmen bedürfen. Unterstützt werden nur Einwohner der Dörfer Niederurnen und Ziegelbrücke, unabhängig ihrer religiösen und politischen Zugehörigkeit und ihres Bürgerrechts. Sie sollen seit mindestens 7 Jahren hier wohnhaft sein. Massgebend für die Definition des Gebietes sind die Grenzen der ehemaligen politischen Gemeinde Niederurnen. Die Stiftung kann im Übrigen alles vorkehren, was zur Erreichung ihres Zieles dient. Vorbehalten bleibt eine Änderung des Zwecks durch die zuständige Kantonsbehörde gemäss Art. 86a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
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