BCO Vermögensverwaltung AG
Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Vermögensverwalter nach Art. 17 Abs. 1 FINIG. Die Gesellschaft bezweckt die Anlageberatung und Vermögensverwaltung gemäss Art. 19 Abs. 1 FINIG für Privatanleger, Firmen, Vereine, Verbände, Stiftungen und Schweizerische Pensionskassen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten und zu veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.
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