avenirplus Wohlfahrtsfonds in Liquidation
Der Zweck der Stiftung besteht in der Finanzierung von Beiträgen und anderen Zuwendungen der angeschlossenen Arbeitgeber an Einrichtungen der obligatorischen und ausserobligatorischen beruflichen Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus vorgängig von diesen Arbeitgebern hierfür in die Stiftung eingebrachten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven gemäss Art. 331 Abs. 3 OR. Der Zweck der Stiftung besteht weiter in der Vorsorge zu Gunsten der Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebenen der angeschlossenen Arbeitgeber gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod durch das Erbringen von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen und/oder das Erbringen von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Die Tätigkeit der Stiftung erstreckt sich auf die gesamte Schweiz.
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