Aurea Vorsorge
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Stifterin und privaten Institutionen und Unternehmungen, öffentlichen Körperschaften und Anstalten sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in besonderen Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen.
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