Arnold Schenkel-Stiftung
Zürich · WinterthurUID CHE101756489Not yet a member
Zwei Drittel des Vermögensertrages sind alljährlich an in Winterthur seit mindestens 10 Jahren wohnhafte Winterthurer Bürger, welche das 65. Altersjahr zurückgelegt haben, auszuzahlen. In Winterthur ansässige Ausländer, welche das Bürgerrecht der Stadt Winterthur erworben haben, kommen erst nach 50 Jahren Bürgerrecht zum Rentenbezug in Frage. Doppelbürger fallen ausser Betracht. Das Stiftungsvermögen ist durch die Stadt Winterthur zu verwalten.
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