Aprima Wohnbaugenossenschaft
Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen, Bau und Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, im Besonderen, Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungs- sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse. Die Genossenschaft kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern, Häuser bauen, erwerben, verwalten oder vermieten, auch Verkauf von Grundstücken oder Teilen davon ist erlaubt, Mitgliedern der Genossenschaft ist in diesem Falle vorab Gelegenheit zu geben, Grundeigentum oder Wohnungen zu den unter Berücksichtigung aller Kosten und Aufwendungen entstehenden Gestehungspreisen zu erwerben.
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